Informationen zur Zeitarbeit
Zeitarbeit ist eine professionelle Dienstleistung mit hohen Standards. Die Arbeitsleistung der bei uns beschäftigten Mitarbeiter Mitarbeiter wird bei unseren Kunden erbracht.
Der Gesetzgeber hat die Zeitarbeit in Deutschland umfassend geregelt. Grundlage ist neben den für alle Arbeitnehmer geltenden gesetzlichen Vorschriften das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (AÜG)
- Zeitarbeitsunternehmen haben stets dieselben Arbeitgeberpflichten und -rechte wie andere Arbeitgeber auch
- Zeitarbeitsunternehmen entrichten die üblichen Sozialversicherungsbeiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung
- Die Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, an Feiertagen und im Urlaub.
- Es gelten die Schutzbestimmungen wie für alle anderen Arbeitnehmer auch, z.B. das Kündigungsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz
- Bei Zeiten ohne Kundeneinsatz bleibt der Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt bestehen.


